Schlüssel oder Hindernis - Die Rolle der muslimischen Verbände bei der Integration
Im Dezember 2016 vertraute der Zentralrat der Juden in Deutschland auf Poleges, um eine brisante und hoch kontroverse Podiumsdiskussion zur Rolle der Muslimverbände bei der Integration zu leiten. Auf dem Podium saßen neben der CDU-Bundestagsabgeordnete Cemile Giousouf der Grünen-Abgeordnete Volker Beck und der Syndikusanwalt der Türkisch-Islamischen Unio der Anstalt für Religion (DITIB e.V.) Murat Kayman. Letzterer vertrat zugleich den Koordinationsrat der Muslime, unter dessen Dach die vier größten muslimischen Verbände vereint sind. Die Moderation übernahm Dr. Oren Osterer von Poleges.

Bereits wenige Monate zuvor haben sich Beck und Kayman im Tagesspiegel ein Gefecht zur Sache geliefert. In der Auseinandersetzung der beiden Herren sollte auch der Kern der Diskussion liegen: Erfüllen die muslimischen Verbände die Kriterien, um Sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuerkennen und Ihnen damit einen privilegierten Status einzuräumen. Laut Beck verläufen die Trennlinien zwischen den Muslimverbänden in Deutschland nicht nach religiösen, sondern primär nach nationalen Kriterien. Dies sei keine Grundlage für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften.
Für Kayman (und auch für Giousouf) steht die religiöse Vielfalt in den verschiedenen Herkunftsländer der Muslime das entscheidende Kriterium der Aufspaltung in ein Dutzend Verbände den herausragenden Aspekt dar. Damit stehe ihnen nach deutschem
Recht die Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu.
Dass Beck wenige Tage nach der Diskussion der Bundesanwaltschaft offenbar brisantes Material zukommen ließ, dass beweisen solle, dass Imame der DITIB in Deutschland für den türkischen Staat spionieren, zeigt, dass die Kontroverse um die Rolle der Muslimverbände nicht nur formal-juristischer Natur ist.
Die rund 100 Teilnehmer konfrontierten vor allem Kayman mit antisemitischen und verfassungsfeindlichen Schriften und Äußerungen, die von mehreren DITIB-Gemeinden zu vernehmen sind. Kayman erkärte, dass bei mehr als 900 Moschee-Gemeinden der DITIB nicht auszuschließen sei, dass einzelne Personen oder Gruppen die Grenzen überschreiten. Die DITIB als ganze toleriere dies nicht und man werde die geschilderten Fälle untersuchen.
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